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Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßßigen Tätigkeiten. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier'. Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen, die in der Summe mind. 10.000 Euro betragen, an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.